Hauptversammlung

Für Sie im Überblick: Termine, Berichte und ein Archiv zu unseren Hauptversammlungen der letzten Jahre.

Ordentliche Hauptversammlung 2025

Die ordentliche Hauptversammlung der secunet Security Networks AG findet am Mittwoch, den 28. Mai 2025 um 10:00 Uhr (MESZ), im WEBERS Das Hotel im Ruhrturm, Tagungsraum RUHR 4 + 5, Huttropstraße 60, 45138 Essen, als Präsenz-Hauptversammlung statt.

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Präsentation des Vorstands

Abstimmungsergebnisse

Presseinformation

Dividendenbekanntmachung

Angaben gemäß Tabelle 8 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zur Ausschüttung einer Dividende

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Vollmacht an Dritte

Datenschutzerklärung für Aktionäre

8. Jahresabschluss und Lagebericht der SysEleven GmbH für das Geschäftsjahr 2022

Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Erläuterungen zum beschlusslosen Top 1

Satzung

Anfahrtsbeschreibung

Widerruf Vollmacht

Vergütungsbericht 2024 inkl. Prüfvermerk

7. Jahresabschluss und Lagebericht der SysEleven GmbH für das Geschäftsjahr 2023

6. Jahresabschluss und Lagebericht der SysEleven GmbH für das Geschäftsjahr 2024

5. Festgestellter Jahresabschluss der secunet Security Networks AG für das Geschäftsjahr 2022 und zusammengefasster Lagebericht

4. Festgestellter Jahresabschluss der secunet Security Networks AG für das Geschäftsjahr 2023 und zusammengefasster Lagebericht

3. Festgestellter Jahresabschluss der secunet Security Networks AG für das Geschäftsjahr 2024 und zusammengefasster Lagebericht

2. Gemeinsamer Vertragsbericht des Vorstands der secunet Security Networks AG und der Geschäftsführung der SysEleven GmbH gemäß § 293a AktG

1. Ergebnisabführungsvertrag

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 6:
Geschäftsbericht 2024

inkl. Konzernabschluss, zsgef. Lagebericht (inkl. erläuterndem Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB und Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns) und Bericht des Aufsichtsrats

Mindestinformationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. §125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 Blöcke A-F des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 )

Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG: Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an secunet@linkmarketservices.eu gerichtet werden.
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
Archiv
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